1. Mutter und Sohn...


    Datum: 20.02.2018, Kategorien: BDSM Inzest / Tabu Autor: indik

    ParteienDavid, der SohnundMarina, der Mutter.§ 1 Beide Parteien verpflichten sich keiner anderen Person etwas über das Mutter/Sohn Verhältnis und diesem Vertrag zu sagen. Beide Parteien müssen ihr Einverständnis geben, wenn jemand anderes von der Beziehung erfahren soll und muss.§ 2 Dieser Vertag kann nur in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.Kein Vertragspartner kann alleine diesen Vertrag kündigen.§ 3 Die Vertragspartner verpflichten sich keinen weiteren Vertrag, gleicher Art, mit anderen Personen einzugehen.§ 4 Die Mutter ist sich bewusst, dass sie mit diesem Vertrag freiwillig, ohne Zwang, einen Sklavinnenvertrag eingeht.Sie gibt, mit ihrer Unterschrift, alle eigenen Rechte an sich selbst auf und gibt sich somit ganz in die Hände ihres Sohnes. Ihr ist bewusst, dass sie damit kein eigenes, selbst bestimmtes Sexualleben mehr hat. Das Sexualleben der Mutter wird ab sofort von ihrem Sohn ganz und gar und in allen Belangen bestimmt. Die Mutter verzichtet, freiwillig und ungezwungen, auf ein Vetorecht jeglicher Art.§ 5 Der Sohn ist sich bewusst, dass er der Herr ist. Er übernimmt daher für seine Sklavin alle Verantwortung, insbesondere, dass sie sich nicht für andere wahrnehmbar schamlos zeigen muss. Er wird seiner Sklavin nie mehr zumuten als sie ertragen kann. Er wird aber ihre Grenzen durchaus Stück für Stück erweitern. Mit der Unterschrift ist er für alle sexuellen Belange der Mutter ganz und gar verantwortlich. Er sichert der Mutter ausdrücklich zu, dass er ...
     immer umsichtig handeln und sie gerade auch in ihrem Sklavinnenzustand den Respekt zur Mutter nicht verlieren wird.§ 5 Die Mutter wird, ab sofort, ihren ganzen Körper, mit allen Körperöffnungen, ihrem Sohn zu jeder Zeit und für alles zur Verfügung stellen. Wann, wo und wie immer der Sohn Sex will, muss sie für ihren Sohn da sein. Sie wird sofort, ohne zeitliche Verzögerung, all das machen, was ihr Sohn von ihr verlangt. Sie wird mit jeder Person Sex haben, die ihr Sohn ihr vorstellt, unter Berücksichtigung des § 1.§ 6 Wie ihr Sohn, ihr Herr, die Mutter auch anspricht, egal wie dreckig, demütigend und erniedrigend auch die Vokabeln sind, muss die Mutter dies dulden. Es ist der Mutter nicht mehr gestattet die allgemein üblichen, umgangssprachlichen Vokabeln im sexuellen Bereich anzuwenden, wenn die Mutter ihrem Sohn zur Verfügung steht. Ab sofort wird die Mutter die Vokabeln Scheide, Vagina, Brust, Penis, Geschlechtverkehr u.a.m. nicht mehr gebrauchen. Stattdessen wird sie die Vokabeln Fotze, Euter, Milchsäcke, Arschfotze, Schwanz, ficken, Poppen u.a.m. gebrauchen.Der Umgang in ihrer Praxis oder sonstigen Fremden gegenüber ist davon nicht betroffen.§ 7 Die Mutter wird sich so kleiden, wie ihr Sohn es ihr befiehlt. Egal zu welchem Anlass!§ 8 Die Mutter ist sich dessen bewusst, dass sie noch zu einer wirklichen Sklavin erzogen werden muss und nimmt daher auch körperliche Schmerzen in Kauf. Bleibende Schäden sind dabei ausgeschlossen.§ 9 Die Mutter erklärt sich freiwillig dazu bereit, ...
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